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Unterstützung für Projekte in der Schweiz

Sie möchten ein Projekt in der Schweiz finanzieren lassen? Hier finden Sie alle nötigen Informationen. 

 

 

Alle zwei Jahre legt die Glückskette in Zusammenarbeit mit einer überregionalen Gruppe von externen Expert:innen ein Schwerpunktthema fest. Dieses Thema wird gewählt, um auf besonders dringende Lücken im sozialen Bereich, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, zu reagieren. Die Laufzeit eines Schwerpunktthemas beträgt insgesamt vier Jahre. In dieser Zeit wird ein erheblicher Teil der finanziellen und personellen Ressourcen für die Unterstützung der Partnerorganisationen eingesetzt.

Von 2025 bis 2029 ist das Schwerpunktthema der Kinderschutz. Unser Ziel ist die Prävention von Kindesmisshandlungen durch die Sensibilisierung der Akteur:innen im Umfeld des Kindes, die Einführung von Präventionsmassnahmen und die Entwicklung von Unterstützungsstrukturen für Familien. Diese Massnahmen zielen darauf ab, gefährdete Familien zu unterstützen, das Misshandlungsrisiko durch elterliche Überforderung zu verringern und Risikosituationen frühzeitig zu erkennen.

Unterstützung von Projekten zum Schutz von Kindern in der Schweiz

Sind Sie eine private Organisation, die in der Schweiz im Bereich Kinderschutz tätig ist? Möchten Sie ein Projekt in diesem Bereich entwickeln oder ausbauen?

Unter bestimmten Bedingungen können wir Ihr Projekt unterstützen. Erfahren Sie im Folgenden, wie die Unterstützung aussieht und wie Sie sie beantragen können:

 

Kinderschutz in der Schweiz

Das Schwerpunktthema der Jahre 2025 bis 2029 ist der Kinderschutz. In diesem Zusammenhang möchten wir den Fokus auf die frühe Kindheit legen. Denn Kinder im Vorschulalter sind besonders gefährdet, Opfer von Misshandlungen zu werden.

Wir unterstützen Organisationen, die mit ihren Aktivitäten einen direkten Einfluss auf Kinder im Vorschulalter oder deren Umfeld haben. Projekte, die sich ausschliesslich auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit oder auf politische Initiativen konzentrieren, werden nicht unterstützt.

 

Wir fördern Organisationen, deren Projekte auf folgende Wirkungen abzielen:

  • Die Eltern lernen, ihre Kinder gewaltfrei zu erziehen und sich bei Schwierigkeiten Hilfe zu holen.
  • Sie werden für eine frühe Sexualerziehung und die Bedeutung des eigenen Körperbewusstseins sensibilisiert und tragen so zur Prävention sexueller Übergriffe bei.
  • Sie haben Zugang zu niederschwelligen Unterstützungsangeboten, um Misshandlungssituationen zu vermeiden.
  • Kinder, die mit einem Elternteil in einer stationären Institution leben, werden angemessen betreut.
  • Gefährdete Eltern werden nach einem Aufenthalt in einer Institution weiterhin begleitet, damit sie ihre Elternrolle wieder eigenverantwortlich wahrnehmen können.
  • Kinder, die eine Form von Misshandlung erfahren haben, werden in ihrem Selbstwertgefühl und in ihrer Fähigkeit, ihre Bedürfnisse zu artikulieren, gestärkt.
  • Sie haben Vertrauenspersonen in ihrem nahen Umfeld.
  • Kinder, die in einer Institution untergebracht sind, behalten den Kontakt zu ihrem erweiterten familiären Umfeld.

  • Durch lokale Unterstützungsnetzwerke, sogenannte «Caring Communities», erhalten Familien in Belastungssituationen schnelle Hilfe und können sich mit Familien in ähnlichen Lebenssituationen austauschen.
  • Fachkräfte, die mit Kindern zu tun haben, erkennen Gefährdungssituationen und greifen schnell ein.
  • Stark beanspruchte Eltern werden durch aufeinander abgestimmte Angebote entlastet.
  • Benachteiligte Kinder wachsen in einem förderlichen, ihren Bedürfnissen angepassten Umfeld auf.
  • Fachkräfte des Gesundheits- und Sozialwesens arbeiten zusammen, um sich abzeichnende Kindeswohlgefährdungen zu erkennen und abzuwenden.
  • Personen, die zu gewalttätigem Verhalten neigen, lernen, Konflikte gewaltfrei zu lösen.
  • Jugendliche und Erwachsene mit pädosexuellen Neigungen werden begleitet, um strafbare Handlungen zu verhindern.

  • Akteur:innen der frühkindlichen Bildung, politische Entscheidungsträger:innen und Fachkräfte des Sozialbereichs arbeiten zusammen, um nachhaltige Lösungen zu entwickeln.
  • Die breite Öffentlichkeit wird für die Herausforderungen junger Familien und die Bedeutung kinderfreundlicher Rahmenbedingungen sensibilisiert.
  • Auf nationaler Ebene wird ein ganzheitlicher Ansatz zur Kinderbetreuung entwickelt.

FAQ

Hier finden Sie alle Informationen zur Gesuchseinreichung in der Schweiz.

Antragsberechtigt sind private Schweizer Organisationen (Vereine, Stiftungen), die als gemeinnützig anerkannt sind und über eine ausgewiesene Professionalität verfügen.

 

Bevorzugt werden:

  • Kleine bis mittelgrosse Organisationen in den als prioritär eingestuften Bereichen, die sich durch ihre Einzigartigkeit auszeichnen und das Potenzial haben, eine Signalwirkung zu erzielen.
  • Organisationen mit begrenzten Ressourcen für Kommunikation und Fundraising.
  • Organisationen, die bereit sind, während der Förderperiode eng mit der Glückskette zusammenzuarbeiten.

 

Jede Organisation kann maximal ein Gesuch pro Schwerpunktthema einreichen.

  • reine Bauprojekte
  • einmalige Veranstaltungen
  • Sensibilisierungskampagnen für die breite Öffentlichkeit
  • reine audiovisuelle Veröffentlichungen oder Produktionen
  • politische Initiativen
  • reine Forschungsprojekte
  • Einzelfallhilfe (ausser wenn mindestens fünf Begünstigte betroffen sind)
  • Angebote ausserhalb der Schweiz
  • reine Sachspendenaktionen

Gesuche können jederzeit eingereicht werden. Wir behalten uns jedoch vor, bei zu vielen Gesuchen einen vorübergehenden Eingabestopp zu verhängen.

 

Die Gesuchseingabe 2025 beginnt am 1. März 2025.

Bevor Sie ein vollständiges Gesuch einreichen, senden Sie bitte eine Kurzbeschreibung Ihres Projekts mit diesem Formular an pro-ch@glueckskette.ch. Sie erhalten innerhalb von zwei bis drei Wochen eine Rückmeldung. Das Gesuchsformular wird ab dem 1. März 2025 auf unserer Website zur Verfügung stehen.

 

Wenn Ihr Projekt in die engere Wahl kommt:

  • Sie haben vier Wochen Zeit, um ein ausführliches Gesuch einzureichen.
  • Es wird ein Besuch organisiert, um das Projekt zu besprechen.
  • Ihr Gesuch wird zusätzlich von externen Expert:innen analysiert, die weitere Fragen stellen können.
  • Die endgültige Entscheidung wird innerhalb von drei bis vier Monaten getroffen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Stefanie Werder, Leiterin Sozialbereich Schweiz, unter werder@glueckskette.ch.

Die Unterstützung wird für maximal vier Jahre gewährt.

  • Bewilligter Betrag: bis zu CHF 200’000 pro Jahr, wobei der Betrag im Laufe der Unterstützung abnimmt.
  • Gesuche für Beiträge unter CHF 50’000 können nicht berücksichtigt werden.
  • Die Organisation selbst muss Eigenmittel in das Projekt einbringen.

Förderung der Projektarbeit und der Institution
Unsere Unterstützung beschränkt sich nicht nur auf die Finanzierung. Wir unterstützen unsere Partnerorganisationen auch dabei, ihre Angebote zu verbessern und nachhaltig zu sichern. Wir analysieren laufend die Bedürfnisse der einzelnen Organisationen und bieten bei Bedarf gezielte Unterstützung in Form von externen Evaluationen, Beratung bei der Organisationsentwicklung oder Unterstützung bei Kommunikation und Fundraising. Auch die Übernahme eines Teils der Verwaltungs- und Betriebskosten ist möglich.

 

Vernetzung und Austausch

Um die Wirkung der geförderten Angebote zu erhöhen, fördern wir die Kontaktaufnahme und den Erfahrungsaustausch zwischen unseren Partnern. Zu diesem Zweck organisieren wir regelmässig Treffen und Fachaustausche, bei denen Organisationen ihre bewährten Methoden teilen und ihre Ansätze gegenseitig bereichern können.

 

Sichtbarkeit und Kommunikation

Durch unser Netzwerk von Medienpartnern tragen wir dazu bei, die Öffentlichkeit für die Herausforderungen des Kinderschutzes zu sensibilisieren und die Arbeit unserer Partnerorganisationen bekannt zu machen. Wir berichten regelmässig über ihre Projekte und Fortschritte über unsere eigenen Kommunikationskanäle, um ihre Sichtbarkeit und Wirkung zu erhöhen.

Eine vertrauensvolle und kooperative Partnerschaft

Wir begleiten unsere Partnerorganisationen über einen Zeitraum von vier Jahren und verfolgen dabei einen auf Austausch und Kooperation basierenden Ansatz. Wir erwarten eine offene und transparente Kommunikation mit regelmässigen Kontakten, einschliesslich Besuchen vor Ort, um die Entwicklung der Projekte zu verfolgen und unsere Unterstützung gegebenenfalls anzupassen.

 

Enges Monitoring und regelmässige Berichterstattung

Wir bitten unsere Partner um jährliche Zwischenberichte, anhand derer wir die Wirkung der durchgeführten Massnahmen beurteilen können. Nach zwei Jahren führen wir gemeinsam eine vertiefte Bestandsaufnahme durch, um die Zusammenarbeit gegebenenfalls anzupassen und sicherzustellen, dass die vereinbarten Ziele erreicht werden. 

 

Offenheit für Evaluation und kontinuierliche Verbesserung

Unsere Unterstützung beschränkt sich nicht nur auf die Finanzierung eines Projekts, sondern umfasst auch die allgemeine Förderung der Organisation. Deshalb bieten wir eine formative Evaluation an, die auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Organisation zugeschnitten ist. Die Bereitschaft, organisatorische Aspekte, interne Abläufe und Finanzierungsquellen offenzulegen, ist daher unabdingbar, um eine angemessene und effektive Begleitung zu gewährleisten.

Unsere Auswahlkriterien

Da die zur Verfügung stehenden Mittel beschränkt sind, haben wir präzise Kriterien festgelegt, um eine faire Behandlung der Finanzierungsgesuche von Schweizer Institutionen zu gewährleisten.

Die Organisationen, die wir als Partner auswählen, müssen einen direkten Beitrag zu einem oder mehreren der oben genannten Wirkungsziele leisten. Wir bitten Sie, zu prüfen, ob Ihr Projekt dieses Kriterium erfüllt, bevor Sie ein Gesuch einreichen.

 

Wir setzen auf Langfristigkeit und fördern daher vorwiegend die Fortführung bereits bestehender, erfolgreicher Angebote. Ebenso unterstützen wir die Verbreitung von bewährten Praktiken, insbesondere durch den Aufbau eines bewährten Angebots in einer anderen Region. Bei der Umsetzung analysieren wir Erfolgsbedingungen und mögliche Stolpersteine, um die Wirkung zu maximieren. Darüber hinaus können auch Kooperationsprojekte zwischen etablierten Organisationen gefördert werden.

 

Wir achten auf eine sinnvolle geografische Verteilung unserer Partnerorganisationen über die ganze Schweiz. In Einzelfällen, wenn ein Kanton vom Schwerpunktthema besonders betroffen ist, kann ein zusätzlicher Fokus auf Organisationen aus diesem Kanton gelegt werden.

 

Wünschen Sie zusätzliche Informationen?

Wenden Sie sich an unseren Berater, der Ihnen gerne weiterhelfen wird.

Stefanie Werder

StefanieWerder

Leiterin Sozialbereich Schweiz