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Wie können wir einen Finanzierungsantrag für ein Projekt stellen?

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um einen Antrag auf Finanzierung eines Projekts zu stellen. 

 

Fokus Kinder und ihr Umfeld

Unser Ziel ist die Verringerung von Kindesmisshandlungen in der Schweiz durch bessere Sensibilisierung von Akteuren im Umfeld des Kindes, aktive Präventionsarbeit und Schaffung von familienfreundlichen Strukturen im Sozialraum. Dadurch können die Ressourcen von belasteten Familiensystemen gestärkt und Kindsmisshandlungen durch Überforderung der Eltern verringert sowie akute Gefährdungslagen früher erkannt werden.

Unterstützt werden Organisationen, deren Angebote auf Ebene der Zielgruppe oder im Lebensumfeld von kleinen Kindern Wirkung erzielen. Vorhaben, welche ausschliesslich auf gesellschaftlicher Ebene eine Veränderung erzielen möchten (z.B. Sensibilisierungskampagngen, politische Initiativen) können nicht unterstützt werden.

Wir fördern Organisationen deren Vorhaben oder Angebote nachfolgende Wirkungen zum Ziel haben:

  • Eltern sind in der Lage, ihr Kind gewaltfrei erziehen und holen sich in Überforderungssituationen Unterstützung. Sie getrauen sich, über Schwierigkeiten als Eltern zu sprechen und wissen, dass alle Eltern manchmal an ihre Grenzen kommen und die Annahme von Hilfe ein Zeichen von Stärke ist.  
  • Kinder und Jugendliche können ihre Bedürfnisse und Grenzen altersgerecht an vertraute Betreuungspersonen kommunizieren.
  • Eltern finden niederschwelligen Zugang zu professionellen Unterstützungsangeboten in ihrer Nähe, wenn sie sich überfordert fühlen, so dass akute Gefährdungssituationen verhindert werden können. 
  • Eltern gestalten die Sexualerziehung ihrer Kinder und Jugendlichen ab dem Kleinkindalter aktiv. Sie wissen um die Wichtigkeit der Sexualerziehung als Erziehungsaufgabe zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, welche eine Form von Kindsmisshandlung erfahren haben, sind in ihrem Selbstwert gestärkt und können ihre Bedürfnisse und Grenzen äussern.  
  • Kinder und Jugendliche, welche in einem stationären Betreuungssetting platziert sind, haben Zugang zu ihrem erweiterten Betreuungsumfeld ausserhalb der Institution und werden im Beziehungsaufbau unterstützt.
  • Elternteile, welche ein stationäres Angebot in Anspruch nehmen mussten, erhalten beim Austritt die nötige Unterstützung und Begleitung, um längerfristig ihre Elternrolle wieder selbstverantwortlich wahrnehmen zu können.

  • Durch lokale Unterstützungsnetzwerke, sogenannte Caring Communities, erfahren Familien in Belastungssituationen rasch Hilfe und können sich mit Familien in ähnlichen Lebenssituationen austauschen.  
  • Fachpersonen, die mit Kindern arbeiten, erkennen Situationen der Kindswohlgefährdungen. Das Vorgehen zur Früherkennung und Frühintervention bei sich abzeichnenden Kindswohlgefährdungen ist ihnen bekannt.  
  • Kinder aus benachteiligten Familien wachsen in einem förderlichen Lebensumfeld auf, welches auch besondere Bedürfnisse berücksichtigt.  
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben vertraute, verlässliche und verfügbare Personen in ihrem nahen Umfeld, an die sie sich mit ihren Bedürfnissen und Ängsten wenden können.  
  • (Potenziell) gewalttätige Personen setzen sich mit ihrer Haltung und ihren Handlungen auseinander und arbeiten an einer gewaltfreien Konfliktbewältigung
  • Jugendliche und erwachsene Menschen mit pädosexuellen Neigungen erkennen diese frühzeitig, bevor sie straffällig werden und Kinder zu Schaden kommen. Jugendliche und erwachsene Menschen mit pädosexuellen Neigungen haben die Möglichkeit, sich jederzeit anonym beraten zu lassen und haben Zugang zu Therapieangeboten. Angehörige von Betroffenen erhalten bei spezialisierten Fachstellen in der Nähe kostenlos Hilfe.

  • Durch die Zusammenarbeit zwischen Akteur:innen im Frühbereich, der Schule, Politik, kommunalen Enscheidungsträger:innen, Sozialbereich, medizinisch-therapeutischen Dienstleister:innen und der Wirtschaft werden Synergien genutztund nachhaltige Lösungen entwickelt.
  • Die breite Bevölkerung ist für die Wichtigkeit von familienfreundlichen Rahmenbedingungen und die Vulnerabilität von Familien sensibilisiert.
  • Es besteht ein Verständnis für die Notwendigkeit einer gesellschaftlichen Transformation auf Basis von vernetzter Sorgearbeit für Kinder. 

FAQ

Antragsberechtigt sind private, schweizerische Organisationen (Vereine, Stiftungen), die als gemeinnützig anerkannt sind und eine ausgewiesene Professionalität aufweisen.

 

Es kann maximal ein Projekt pro Organisation pro Schwerpunktthema eingereicht werden.

  • Reine Bauprojekte
  • einmalige Veranstaltungen
  • ein Angebot, welches nur (Sensibilisierungs-)Veranstaltungen für die breite Öffentlichkeit umfasst
  • reine Filmprojekte, Drucksachen und Publikationen
  • Politische Initiativen
  • Reine Forschungsprojekte
  • Einzelfallhilfe (Zuwendungen sind ab mindestens 5 Begünstigten möglich)
  • Angebote ausserhalb der Schweiz
  • Reine Sachspendeaktionen

Gesuche können jederzeit eingereicht werden. Wir behalten uns jedoch vor, bei zu vielen Anträgen einen temporären Eingabestopp zu verhängen.

 

Wenn Sie ein Projekt einreichen möchten, können Sie uns eine kurze Projektskizze zukommen lassen. Bitte füllen Sie hierfür das entsprechende Formular und den dazugehörigen Anhang aus und senden diese an pro-ch@glueckskette.ch. Wir werden uns innerhalb von 2 – 3 Wochen bei Ihnen melden.

Bei Interesse werden Sie nach dem Einreichen der Projektskizze von uns kontaktiert. Danach haben Sie 4 Wochen Zeit, ein ausführliches Gesuch einzureichen. Mit einem Entscheid kann ab Eingabe der Projektskizze nach ca. 3 – 4 Monaten gerechnet werden.

 

Passung zum Schwerpunktthema

Ihre Organisation trägt zu einem oder mehreren der oben genannten Wirkungszielen bei. Bitte überprüfen Sie diese vor Einreichen eines Gesuchs.

 

Geographische Verteilung

Wir achten auf eine sinnvolle geographische Verteilung der Projekte in der ganzen Schweiz. Ist ein Kanton besonders stark mit dem Schwerpunktthema konfrontiert, kann ein zusätzlicher Fokus auf Organisationen aus diesem Kanton gelegt werden.

Dauer und Betrag

Ihr Projekt kann maximal zwei Jahre mit einem Maximalbetrag von CHF 150'000 unterstützt werden. Anfragen für Beiträge unter CHF 20'000 können nicht berücksichtigt werden. Die Glückskette kann bis zu 50% der Projektkosten übernehmen.

 

Vernetzung und Verbreitung

Damit gute Ideen verbreitet und Organisationen sich und ihre Projekte kennenlernen können, werden regelmässige Fachaustausche organisiert.

 

Medienkommunikation 

Durch unseren Kontakt zu diversen Medien können wir dazu beitragen, dass wichtige Themen und Projekte an die breite Öffentlichkeit getragen werden. Über die Kanäle der Glückskette berichten wir regelmässig über die Organisationen, die wir unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich an Stefanie Werder, Leiterin Sozialbereich Schweiz.

 

 

Stefanie Werder

StefanieWerder

Leiterin Sozialbereich Schweiz