Am Mittwoch, den 23. August 2017 löste ein schwerer Bergsturz am Piz Cengalo einen Murgang aus, der im Val Bondasca Maiensässe und zehn Ställe niederwalzte. Strassen und Zufahrtswege wurden teils schwer beschädigt oder gar zerstört. Die Höhe der Schäden ist noch nicht beziffert.
Wie unsere Unwetterhilfe funktioniert und wie sie diese beantragen können, erfahren Sie hier:
Die Unwetterhilfe der Glückskette in der Schweiz
Sind auch Sie von einem Unwetter oder einer Naturkatastrophe betroffen? Wurde dabei Ihr Hab und Gut zerstört? Bleiben Ihnen nach der Kostenübernahme durch die Versicherung immer noch Kosten, die Sie in ein finanzielles Bedrängnis bringen? Dann kann eventuell unsere Unwetterhilfe weiterhelfen.
So beantragen Sie Hilfe
Um als Privatperson ein Gesuch für die Unwetterhilfe einzureichen, wenden Sie sich am besten an Ihre Gemeinde. Diese steht normalerweise nach einem Unwetter in Kontakt mit unseren Partnern Caritas und dem Schweizerischen Roten Kreuz und kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie Sie weiter vorgehen sollen.
Wenn die Gemeinde nicht weiterhelfen kann, dürfen Sie sich auch direkt an unsere Partnerhilfswerke wenden, welche die Hilfe für uns umsetzen:
- CaritasSchweizerisches Rotes Kreuz
Beiträge für Soforthilfe, Überbrückungshilfe und an Restkosten
Wir leisten Beiträge für Soforthilfe, Überbrückungshilfe sowie an Restkosten von Räumungs- und Wiederinstandstellungsarbeiten:
- Soforthilfe: notwendige erste Anschaffungen und kurzfristige Mehrkosten unmittelbar nach dem SchadenseintrittÜberbrückungshilfe: Provisorien, Mehrkosten für z. B. Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und dringende provisorische Anschaffungen aufgrund des SchadensRestkosten: Nach Übernahme der Kosten von Versicherungen und anderen Stellen z. B. für den Ersatz von Mobiliar, Fahrzeugen, die Räumung und Instandstellung von Land, Strassen, Wegen, Gebäuden, Infrastrukturen, privaten Gewässern etc.